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Covid 19 - update 20.11.2020 => bis 13.12.2020 kein Schwimmen

Geschrieben von Frank. Veröffentlicht in Training News

Kein Schwimmen mehr ....Dauer: 23.11.2020 bis 13.12.2020 => lese weiter

 

Von: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>
Date: Fr., 20. Nov. 2020 um 15:00 Uhr
Subject: WICHTIGE Informationen an die Nutzer/innen der kantonalen Schul- und Sportanlagen
To: <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>



An die Nutzerinnen und Nutzer der kantonalen Schul- und Sportanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Regierungsrat Basel-Stadt verschärft aufgrund der aktuellen Entwicklung der Fallzahlen die kantonale Covid-19-Verordnung.

Schliessung von Einrichtungen im Sportbereich

Die kantonalen Schul- und Sportanlagen werden für den organisierten Sport (Vereine, Gruppen etc.) sowie für die Öffentlichkeit geschlossen – das betrifft auch die Sportanlagen im Kanton BL (Aussensportanlagen St. Jakob und Bachgraben, St. Jakobshalle, Kunsteisbahn Margarethen und Eishalle St. Jakob-Arena) sowie das Sportzentrum Pfaffenholz. Ebenfalls geschlossen werden alle privaten Einrichtungen im Sportbereich (Fitnesscenter, Tanzstudios etc.). Auch die Nutzung von Schulräumen durch Fasnachtscliquen, Musikgruppen etc. ist nicht mehr möglich.

Ausnahmeregelungen

Nicht betroffen von diesen Einschränkungen sind Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe von Leistungssportlerinnen und -sportlern, die Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind und die als Einzelpersonen in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren sowie Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören. Hier werden wir individuelle Lösungen suchen. Neu gilt bei Veranstaltungen (z.B. Meisterschaftsspiele) eine Obergrenze von 15 Besucher/innen.

Die Aussensportanlagen (Rasenplätze, Leichtathletikanlagen etc.) können für individuelles Sporttreiben (keine Vereinsaktivitäten) genutzt werden, sofern die Anlage geöffnet ist. Die bisherigen Schutzmassnahmen gelten weiterhin (Abstandsregeln, Gruppen von max. 15 Personen).

Geltungsdauer, Nutzungsgebühren

Diese Massnahmen treten am 23. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis zum 13. Dezember 2020. Aktuelle Hinweise und Änderungen finden Sie wie immer auf unserer Webseite https://www.google.com/url?q=http://www.jfs.bs.ch/corona-sport&source=gmail&ust=1605968142495000&usg=AFQjCNFKJTS_6QZTNOdTfdMhtvkmjcRicQ">www.jfs.bs.ch/corona-sport. Über die damit verbundenen Konsequenzen bei der Gebührenerhebung werden wir Sie in Kürze informieren. Wir bitten Sie um etwas Geduld!

Wir danken für das Verständnis für diese beschlossenen Massnahmen. Wir alle hoffen, dass die Fallzahlen bald wieder sinken und die Aktivitäten ab dem 14. Dezember 2020 mit definierten Rahmenbedingungen wieder starten können.

Freundliche Grüsse

Vincenzo Capizzi

Vermietung und Belegung Anlagen

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Jugend Familie und Sport Abteilung Sport / Sportamt Grenzacherstrasse 405

CH- 4058 Basel

Telefon +41 61 267 56 88

Fax.       +41 61 267 57 37

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